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Fallstudie I:
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Letztendlicher Anstoß, den Begriff zum "Unwort des Jahres 2004" zu wählen, war die Verwendung von "Humankapital" in offiziellen Dokumenten des Europarates. Damit haben die Straßburger Parlamentarier menschliche Fähigkeiten und Fertigkeiten umschrieben. Nach Ansicht der Jury "Unwort des Jahres" ist der Terminus "Humankapital" schlicht falsch gewählt und weckt irreführende Assoziationen. Zum einen wird "Humankapital" durch die Wortbildung gleichrangig neben Begriffe wie "Sachkapital" und "Finanzkapital" gestellt und der Mensch damit auf seine bloße Funktion im ökonomischen Denken und Handeln reduziert. Zum anderen sind Menschen in dieser Sichtweise allein ein Kostenfaktor und tragen nicht zur Wertschöpfung im Unternehmen bei.
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Auch Dipl.-Psych. Peter Friederichs und mit ihm der Human-Capital-Club e.V. betrachten seit geraumer Zeit mit Sorge, dass in Unternehmen die Mitarbeiter überwiegend als reiner Kostenfaktor wahrgenommen und dadurch "degradiert" werden. Der eigentliche Wert der Mitarbeiter für das Unternehmen - nämlich ihr Wissen und Einfallsreichtum, ihre Erfahrung, Kreativität und Einsatzbereitschaft - entziehen sich dadurch weitgehend der Betrachtung. Erklärtes Ziel des Human-Capital-Club e.V. ist es daher, die Unternehmensleitung zu einem Umdenken zu bewegen - weg vom Mitarbeiter als Kostenfaktor hin zum Erfolgsfaktor. Dafür wird ganz bewusst der Begriff "Humankapital" eingesetzt, da dieser einem Vokabular entspringt, das die Adressaten - nämlich die Mitarbeiter und vor allem das Management - selbst verwenden und verstehen.
In diesem Kontext wies Dipl.-Psych. Peter Friedrichs darauf hin, dass in deutschen Unternehmen und auch in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft der Begriff "Kapital" im Allgemeinen positiv belegt ist. Zudem ist die Humankapitalbewegung international aktiv und das Wort "capital" im Englischen positiv besetzt. Die Auslegung von Prof. Dr. Horst Dieter Schlosser und den anderen Jurymitgliedern wertet Dipl.-Psych. Peter Friederichs folglich als "typisch deutsche Erscheinung, die vornehmlich im Bildungsbürgertum und in Intellektuellenkreisen anzutreffen ist". Auch wenn sich der Human-Capital-Club e.V. durch die Wahl seines Vereinsnamens zum Unwort des Jahres einseitig negativ bewertet sieht, freut man sich doch über das durch die Jury-Entscheidung hervorgerufene, verstärkte öffentliche Interesse am Thema "Humankapital".
Dipl.-Kffr. Jutta Geringhoff-Seckler, Leiterin des Geschäftsbereichs Changemanagement und Personal der Charité - Universitätsmedizin in Berlin, berichtete über die anstehenden und zum Teil bereits realisierten Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Unternehmenskonzepts "Charité 2010". Im Jahr 1710 gegründet, ist die Charité mit ihren vier Standorten in Mitte, Buch, Wedding sowie Steglitz und derzeit rund 12.100 Mitarbeitern (davon knapp 11.000 Vollkräfte) das größte Universitätsklinikum in Europa. Durch die Kürzung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre um 98 Millionen Euro sowie die bundesweite Umstellung auf das neue Fallpauschalen-Finanzierungssystem hat die Charité ein Erlösrisiko in Höhe von 246 Millionen Euro bis zum Jahr 2010 zu tragen.
Kernstück des neuen Unternehmenskonzepts ist die Neugliederung der 128 Kliniken und Institute in 17 "CharitéCentren". Jedes CharitéCenter soll ein Leitungskollegium mit Ergebnisverantwortung erhalten. Zentrale Herausforderungen für den Personalbereich sind dabei die Gestaltung der Veränderungsprozesse, Begleitung von Outsourcing-Projekten und systematische Führungskräfteauswahl. Von den 212 Millionen Euro müssen etwa 144 Millionen im Bereich Personal eingespart werden. Dies entspricht einer Personalreduzierung um rund 2.000 Vollkräfte. Da sich dieser Abbau nicht allein über herkömmliche Instrumente wie Fluktuation und Abfindungsregelungen bewerkstelligen lässt, ist die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zum Vollkräfteabbau eine weitere wesentliche Aufgabe des Personalbereichs.

Im Zuge der Neuausrichtung der Charité hat der Geschäftsbereich Changemanagement und Personal auch das Tagesgeschäft zu reorganisieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln sowie die Unternehmens- und Führungskultur weiterzuentwickeln. Unter Federführung der Geschäftsbereichsleitung wurden Arbeits- und Projektgruppen geschaffen. Während letztere damit beschäftigt sind, neue Strukturen zu definieren, diskutieren die jeweiligen Arbeitsgruppen über Inhalte, Verfahren und Prozesse. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in Form von Statusberichten dokumentiert und als Beschlussvorlage der jeweiligen Projektgruppe vorgelegt.
Ein umfassender Veränderungsprozess wie bei der Charité kann nicht von oben verordnet werden. Folglich ist ein begleitendes Coaching - auch für das erfolgreiche Arbeiten in den Arbeits- und Projektgruppen - von elementarer Bedeutung. Dementsprechend wurden die einzelnen Arbeits- und Projektgruppen bei der Charité über zwei Tage hinweg u.a. in den Grundlagen erfolgreicher Projektarbeit geschult und mit Themen wie Projektverständnis, Projektplanung, Konzeption und Dokumentation vertraut gemacht. Im Anschluss daran erfolgte eine halbtägige Supervision. Zur begleitenden Team- und Führungskräfteentwicklung setzt die Charité außerdem ein vorgelagertes Management-Audit ein.
Dr. Ulrike Tymister, Associate Partner mit dem Schwerpunkt HR-Beratung der mbb consult GmbH aus Düsseldorf, erläuterte in ihrem Vortrag die Bedeutung des Personalcontrollings im Restrukturierungsprozess. Primäre Aufgabe des Personalcontrollings ist es dabei, der Personalabteilung Kennzahlen zur optimalen Steuerung und Kontrolle eines ganzheitlichen Personalmanagements - von der Einstellung über die Mitarbeiterführung bis zur Kündigung - bereitzustellen. Die Kennzahlen stammen beispielsweise aus den Bereichen Arbeitsproduktivität, Arbeitszufriedenheit, Unternehmenskultur und Mitarbeiterkompetenzen. Durch Kennzahlenvergleiche sollen die Instrumente des Personalcontrollings außerdem eine frühzeitige Schwachstellenanalyse und die rechtzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglichen.
Am Beispiel eines regionalen Energieversorgers veranschaulichte Dr. Ulrike Tymister die fünf Schritte zur erfolgreichen Steuerung des Restrukturierungsprozesses anhand personalwirtschaftlicher Kennzahlen. In einem ersten Schritt müssen zunächst die Unternehmensziele identifiziert werden. Aus diesen gilt es anschließend, in einem zweiten Schritt Schlüsselfaktoren abzuleiten und diese in einem dritten Schritt mit Kennzahlen zu detaillieren. Im vorliegenden Fallbeispiel möchte das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit am Markt erhalten und definiert "nachhaltigen Erfolg" als einen wesentlichen Schlüsselerfolgsfaktor. Hieraus werden Kennzahlen zum Personalaufwand, Personaleinsatz, zur Personalstruktur etc. abgeleitet.

In einem vierten Schritt können die einzelnen Kennzahlen zu einem Kennzahlensystem verdichtet werden. In Anlehnung an das System der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGfP), das zur Steuerung von Kennzahlen drei Aggregationsstufen vorsieht, wurde im vorliegenden Fall ein dreistufiges Kennzahlensystem entwickelt. Auf der dritten Ebene mit niedrigstem Verdichtungsgrad finden sich beispielsweise Kennzahlen zur Fluktuation, zum Krankenstand und zur Alterstruktur der Belegschaft. Im fünften und letzten Schritt erfolgt die detaillierte Analyse der Kennzahlen sowie die Ableitung und Erfolgskontrolle von Steuerungsmaßnahmen. Hilfe leistet dabei beispielsweise die Softwarelösung "HRAmpelCheck" von mbb consult.
Im Fallbeispiel hat sich der Krankenstand als wichtige Steuerungsgröße erwiesen. Mittels der Softwarelösung "HRAmpelCheck" von mbb consult wurde die Krankheitsquote im Jahresverlauf sowie die Höhe des Krankenstandes pro Mitarbeitergruppe analysiert. Durch die daraus abgeleiteten Maßnahmen (z.B. Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen) konnte die Krankenquote deutlich gesenkt werden. Wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Einführung des restrukturierungsbegleitenden Personalcontrollingsystems waren insbesondere die frühzeitige Einbindung des Betriebsrates und wichtiger Führungskräfte. Durch die Integration des Kennzahlensystems in den Unternehmensalltag entstanden keine "Zahlenfriedhöfe". Vielmehr wurde dadurch sichergestellt, dass die Kennzahlen als Indikatoren für die Steuerung gewinnbringender Veränderungen im Gesamtunternehmen etabliert werden konnten.
Prof. Dr. Wolfgang Grunsky, emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht an der Universität Bielefeld, widmete sich den möglichen arbeitsrechtlichen Problemen bei betriebsbedingten Kündigungen in der Insolvenz. Hierzu kommentierte er verschiedene aktuelle Urteile der Rechtsprechung. So hat das Landesarbeitsgericht Hamburg entschieden, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter nicht die Möglichkeit gegeben ist, Arbeitsverhältnisse mit der verkürzen Frist nach § 113 Satz 2 der Insolvenzordnung zu kündigen (LAG Hamburg, Urteil vom 16. Oktober 2003, Aktenzeichen 8 Sa 63/03). Dieses gilt selbst dann, wenn es sich um einen sogenannten "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter handelt - ihm also vom Insolvenzgericht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen übertragen wurde. Unternehmen in der Insolvenz müssen folglich beachten, dass die verkürzte Kündigungsfrist von drei Monaten nur vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommen werden kann.
Wird im Rahmen der Restrukturierung eines Unternehmens ein Betriebsteil stillgelegt und ein anderer Betriebsteil auf einen Erwerber übertragen, so drohen bei der nun notwendigen Sozialauswahl weitere juristische Fallstricke. Unternehmen, die hoffen, die Sozialauswahl nur auf den stillzulegenden Betriebsteil beschränken zu können, erteilt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine klare Absage (BAG Erfurt, Urteil vom 28. Oktober 2004, Aktenzeichen 8 AZR 391/03). Nach § 1 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz ist vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich eine auf den gesamten Betrieb bezogene Sozialauswahl durchzuführen. Folglich müssen bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der Sozialauswahl neben Arbeitnehmer des stillzulegenden Betriebsteils auch vergleichbare Arbeitnehmer des später zu übertragenden Betriebsteil berücksichtigt werden. Dies folgt nach Ansicht des Gerichts aus dem Schutzzweck der Sozialauswahl - nämlich den Arbeitsplatz des sozial schwächeren Arbeitnehmers zu erhalten.

Zugunsten insolventer Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 entschieden (Aktenzeichen 8 AZR 198/03). Danach haben Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren ihres Arbeitgebers keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn nach der rechtlichen Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse ein Betriebsübergang stattfindet. Beachten sollten Unternehmen allerdings, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung einen vertraglichen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 242 BGB dann bejaht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse noch während des Ablaufs der Kündigungsfrist ändern. Außerdem kommt zuweilen selbst nach Ablauf der Kündigungsfrist ein Wiedereinstellungsanspruch bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Betracht. Gleichwohl ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in diesem Punkt noch recht uneinheitlich.
Abschließend wies Prof. Dr. Wolfgang Grunsky auf das Risiko einer persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber den Arbeitnehmern eines Krisenunternehmens hin. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 2003 fällt es in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, zu klären, ob die Bestimmungen des § 61 Insolvenzordnung erfüllt sind. In diesem Fall muss der Insolvenzverwalter für Lohnansprüche von Arbeitnehmern des von ihm verwalteten Betriebs unter bestimmten Umständen persönlich haften (Aktenzeichen 5 AZB 34/03). Der Insolvenzverwalter wird demnach als Rechtsnachfolger des Arbeitgebers angesehen, auch wenn auf der Seite des Arbeitgebers kein Wechsel stattgefunden hat. Im konkreten Fall ist der Insolvenzverwalter als Schuldner derselben Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitnehmer neben den Arbeitgeber getreten. Angesichts dieser komplexen Materie ist nach Ansicht von Prof. Dr. Wolfgang Grunsky die Einholung vorherigen Rechtsrats bei geplanten personalwirtschaftlichen Sanierungsmaßnehmen dringend zu empfehlen.
Volker Podzimek, Geschäftsführer der fqg Transfer Gesellschaft mbH aus Brandenburg an der Havel, Hans Walter Schmidt, Geschäftsführer der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V. aus Düsseldorf, und Burkhard Jung, Vorstandsmitglied der CMS Societät für Unternehmensberatung AG aus Berlin, diskutierten im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion über die Möglichkeiten und Grenzen, Personalabbaumaßnahmen durch Beschäftigungsgesellschaften zu begleiten. Peter Senft, Sekretär der IG Metall Bezirksleitung Berlin - Brandenburg - Sachsen aus Berlin, konnte krankheitsbedingt leider nicht persönlich an der Tagung in Düsseldorf teilnehmen. Seine Ansichten zum Thema sind in einem vorab bereitgestellten Thesenpapier dokumentiert. Frank Roselieb, Leiter des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung aus Kiel, moderierte die Expertenrunde.
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Hans Walter Schmidt berichtete von positiven, aber auch negativen Erfahrungen, die die Mitgliedsunternehmen der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände mit Beschäftigungsgesellschaften gemacht haben. Im Fall eines Unternehmens des Anlagenbaus wurde lediglich von 10 Prozent der rund 600 betroffenen Arbeitnehmer das Angebot, in eine Beschäftigungsgesellschaft zu wechseln, nicht angenommen. Aus der Beschäftigungsgesellschaft heraus konnten immerhin 80 Prozent der Mitarbeiter in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Entscheidend für den Erfolg von Beschäftigungsgesellschaften ist nach Ansicht der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände, wie dieses Instrument im Einzelfall genutzt wird. Wenn entlassene Arbeitnehmer dort lediglich "geparkt" werden, haben die Beschäftigungsgesellschaften ihr Ziel verfehlt.
Volker Podzimek schließt sich in diesem Punkt der Kritik der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände an: Auch er ist der Meinung, dass die Beschäftigungsgesellschaften tatsächlich aktiv werden müssen. Immer noch gebe es viele "Ein-Mann-Betriebe", die die Arbeitnehmer nur "verwahren." Die von ihm geleitete fqg mbH übernimmt die Arbeit suchenden Mitarbeiter daher in ein befristetes Arbeitsverhältnis ("Transferkurzarbeit") und stellt deren jeweiliges Vermittlungspotenzial fest. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit vermittelt die fqg Arbeitnehmer möglichst zeitnah in ein neues Beschäftigungsverhältnis und nimmt zusammen mit den neuen Arbeitgebern eine Auswahl der notwendigen Fortbildungsmaßnahmen vor. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden durch Bildungsträger aus der Region des neuen Arbeitsplatzes und bei Möglichkeit wohnortnah für den Arbeitnehmer durchgeführt.
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Nach Ansicht von Burkhard Jung setzt der Einsatz von Beschäftigungsgesellschaften voraus, dass ein klares Sanierungsziel und eine ausreichende Finanzierung vorhanden sind. Zudem lebt der Sanierungsprozess mit Beschäftigungsgesellschaften von vollständiger Transparenz, denn nur hierdurch kann die erforderliche Akzeptanz bei Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern erreicht werden. Problematisch ist aus Sicht von Burkhard Jung zum einen, dass Personalmaßnahmen mit Beschäftigungsgesellschaften auf der Freiwilligkeit der Arbeitnehmer beruhen und daher der Prozess nicht immer vollständig beherrschbar ist. Zum anderen sind die Erwartungen der Unternehmen an Beschäftigungsgesellschaften zum Teil recht hoch, so dass im Verlauf des Sanierungsprozesses die Alternative, nämlich die teure Kündigung mit Geldsozialplan, die als Maßstab für die Vorteilhaftigkeit der Transferlösung herangezogen werden muß, vergessen wird.
Peter Senft weist in seinem Thesenpapier darauf hin, dass Insolvenzverwalter und Unternehmensberater Transfergesellschaften häufig dazu nutzen, um ausschließlich kurzfristig Personalprobleme zu lösen und keine Verantwortung mehr für die Beschäftigten zu übernehmen. Nach seiner Ansicht trägt diese Haltung erheblich zum negativen Bild von Transfergesellschaften bei. Statt dessen sollte die Umstrukturierung von Unternehmen als ein länger angelegter Prozess verstanden werden. Als Positivbeispiel verweist Peter Senft auf das Instrument der "Arbeitsstiftung". Bei dieser Art von "institutionalisierter Transfergesellschaft" wird im Betrieb zusammen mit der Personalabteilung, dem Entwicklungsbereich und der Strategieplanung festgelegt, welche Arbeitskräfte mit welcher Qualifikation benötigt werden. Die Erfolge von Arbeitsstiftungen in Österreich und Schweden mit einer Quote von 90 Prozent erfolgreicher Vermittlungen sprechen für dieses Konzept.
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| Deutsch / English | Letzte Aktualisierung: Dienstag, 7. Februar 2012 |